Befähigungsschein §20 SprengG

Artikelnummer: 686

Befähigungsschein §20 SprengG (Verbringen)

Kategorie: Befähigungsschein §20 SprengG (Verbringen)


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Befähigungsschein (gemäß § 20 SprengG) zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr

(Aufbewahren, Verbringen und innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme) mit explosionsgefährlichen Stoffen

Wer als verantwortliche Person (m/w/d) im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein (gemäß § 20 SprengG) zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am § 20 SprengG (Verbringer) Lehrgang bei uns teilnehmen zu können:

  • Zuverlässigkeit (Unbedenklichkeitserklärung – zu beantragen beim jeweiligen Regierungspräsidium  ((je nach Wohnort)) –  muss unbedingt vor Kursbeginn vorliegen)
  • Fachkunde
  • persönliche Eignung
  • Mindestalter 21 Jahre
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates.

Die Inhaber eines entsprechenden Befähigungsscheines müssen innerhalb von 5 Jahren einen Wiederholungslehrgang besuchen. Dazu kann auch dieser Lehrgang genutzt werden.

Die Kosten betragen pro Teilnehmer Grundschulung 180,00 €, Wiederholungsschulung (Verlängerung) 160,00 €, in den Gebühren sind die Schulungsunterlagen und die Prüfungsgebühr inkludiert.

Termine in 2023:

  • 20.04.2023
  • 23.08.2023
  • 07.12.2023

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