Befähigungsschein (gemäß § 20 SprengG) zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr
(Aufbewahren, Verbringen und innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme) mit explosionsgefährlichen Stoffen
Wer als verantwortliche Person (m/w/d) im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein (gemäß § 20 SprengG) zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am § 20 SprengG (Verbringer) Lehrgang bei uns teilnehmen zu können:
- Zuverlässigkeit (Unbedenklichkeitserklärung – zu beantragen beim jeweiligen Regierungspräsidium ((je nach Wohnort)) – muss unbedingt vor Kursbeginn vorliegen)
- Fachkunde
- persönliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates.
Die Inhaber eines entsprechenden Befähigungsscheines müssen innerhalb von 5 Jahren einen Wiederholungslehrgang besuchen. Dazu kann auch dieser Lehrgang genutzt werden.
Die Kosten betragen pro Teilnehmer Grundschulung 180,00 €, Wiederholungsschulung (Verlängerung) 160,00 €, in den Gebühren sind die Schulungsunterlagen und die Prüfungsgebühr inkludiert.
Termine in 2023:
- 20.04.2023
- 23.08.2023
- 07.12.2023
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