Vorderlader - Wiederladerkurs nach §27 SprengG
Als staatlich zugelassene Stelle, sind wir zur Ausbildung folgender Kurse berechtigt.
- §27 SprengG - Voderladerschießen
- §27 SprengG - Wiederlader "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen"
Für die Teilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde erfoderlich.