Lehrgang nach §7 / §20 SprengG

Pulverhandel §7 SprengG In regelmäßigen Abständen veranstalten wir einen Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Kurs endet mit der staatlich anerkannten Prüfung am zweiten Seminartag. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Der Lehrgang wird geleitet durch Victor Nicolai – staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Vorder- und Wiederladelehrgänge, Sachverständiger für Munition, Waffen und dt. Waffenrecht. Sachkunde nach §7 (Pulverhandel) SprengG In diesem Teil des Kurses, wird dem Teilnehmer, die speziellen Erfordernisse zum gewerblichen Handel mit Treibladungspulvern vermittelt. Zu den Lerninhalten zählen neben dem Transport und Lagerung auch das Vernichten von Schwarzpulver und anderen Treibladungsmitteln. Sachkunde nach §7 SprengG Information Inhalt: Theorie Allgemein: - Sprengstoffgesetz - Waffengesetz - Verordnungen zum SprengG und WaffenG - Gefahrgutrecht gewerblich - Beschussrecht - Aufbewahrung gewerblich - Innenballistik - Sicherheitsaspekte - Track & Tracing - Gefährdungsbeurteilung - Lagerung Zeitaufwand: „Pulverhandel“: 2 Tage Wiederlader: 2 Tage Kombikurs: 2 Tage
Kurs 
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